Vertragsgestaltung bei Deckungskapitalübertragungen von bAV-Verträgen

Rechner zur Darstellung der kostenneutralen Übernahme sowie zur Aufteilung des Vorbeitrags auf zwei Verträge nach bereits berechnetem Anteil der Abschlusskosten.

Deckungskapitalübertrag nach §4 Abs. 3 BetrAVG

Die Übernahme des Deckungskapitals erfolgt kostenneutral in den Vertrag und ergänzt die Vertragswerte laut Angebot – es entstehen keine Kosten auf den übertragenen Betrag.Die Übertragung ist innerhalb von 12 Monaten nach Austritt beim alten Arbeitgeber möglich.

Deckungskapitalübertrag nach Übertragungsabkommen zwischen den Versicherern

(Voraussetzung: Versicherer müssen an dem Übertragungsabkommen teilnehmen)

Der laufende Beitrag sowie die Vertragskonditionen laut Angebot für die laufenden Beiträge bleiben ansonsten unverändert. Zusätzlich fließt das übertragene Kapital 1:1 (kostenfrei) in den neuen Vertrag ein und erhöht das Vertragsguthaben sowie damit auch das Gesamt-Ablaufergebnis.
Laufender Beitrag laut Angebot300 €
Zusätzliches Deckungskapital (kostenneutral)15.000 €
Beitragsleistung nach Kapitalübertrag15.000 € Kapital + 300 € mtl. Beitrag

Deckungskapitalübertrag nach Übertragungsabkommen zwischen den Versicherern

(Voraussetzung: Versicherer müssen an dem Übertragungsabkommen teilnehmen)Die Übertragung muss innerhalb von 15 Monaten nach Austritt beim alten Arbeitgeber stattfinden.

1 · Angaben zum Vorvertrag

Aus Versicherungsbeginn und Austrittsdatum wird die Laufzeit ermittelt, über die die Abschlusskosten bereits berechnet wurden (Berechnung über 60 Monate).

Bei Abweichung vom Vorbeitrag wird die Differenz vollständig Vertrag 2 zugerechnet.
Pauschal 60 Monate (5 Jahre) gem. Zillmerung / Tarifbedingungen – nur bei abweichenden Tarifen anpassen.
Volle Monate Vertragslaufzeit (Beginn → Austritt) –
Anteil bereits berechneter Abschlusskosten –
0 %Berechnung abgeschlossen nach 60 Monaten100 %

2 · Aufteilung auf zwei Verträge

Der Vorbeitrag wird im Verhältnis des bereits berechneten Anteils auf einen kostenneutralen Deckungskapitalübertragungstarif und einen Vertrag zu Standard-Konditionen aufgeteilt.

mit Kapitalübertrag / Sondertarif

Vertrag 1 · DKÜ-Tarif

150 €
Keine neuen Abschlusskosten – entspricht dem bereits beim alten Arbeitgeber getilgten Anteil (50 % von 300 €).
Standard-Konditionen

Vertrag 2 · Normaltarif zu Firmenkonditionen

150 €
Normalkonditionen für den noch nicht getilgten Anteil sowie etwaige Erhöhungsbeiträge.
Summe Vertrag 1 + Vertrag 2 = 300 € (entspricht Neu-Beitrag) ✓
Hinweis: Diese Aufteilung stellt sicher, dass für den bereits berechneten Anteil der Abschlusskosten keine erneute Kostenbelastung erfolgt und sorgt für eine faire Abwicklung nach dem Deckungskapitalabkommen.
Vorteil durch die Aufteilung auf zwei Verträge: Noch flexiblere Stückelung der Auszahlung wird möglich (bspw. Kapital / Rente oder verschiedene Zeitpunkte) und zusätzlich entsteht ein spürbarer Steuervorteil bei Auszahlung als Einmalkapital in verschiedenen Jahren!